Gesetzlich Versicherte

Ihre Krankenkasse übernimmt in der Regel die Behandlungskosten.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Dies gilt auch für das Erstgespräch, welches im Rahmen der probatorischen Sitzungen abgerechnet werden kann. Es hängt von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen individuellen Tarif ab, wie viele Sitzungen erstattet werden. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit der zuständigen Sachbearbeiterin ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) zu klären.

Selbstzahler

Ihre Psychotherapie wird bei der Krankenkasse nicht aktenkundig. Dies ist z.B. bei einem Wechsel der Krankenkasse, bei anstehender oder geplanter Verbeamtung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Selbstzahlern biete ich individuell vereinbarte Sätze an. Die Kosten für eine Psychotherapie können als außergewöhnliche Aufwendung unter "sonstige Gesundheitsausgaben" im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Coaching

Zeit und Kosten für eine Coaching-sequenz werden individuell vereinbart.


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